Kunstharz-Verdünnung 6l (270351)

Kunstharz-Verdünnung 6l (270351)
38,45 € *
Inhalt: 6 Liter (6,41 € * / 1 Liter)

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Lieferzeit ca. 5 Tage

  • 270351
Kunstharz-Verdünnung Passend für diverse Schleppertypen Weitere Informationen... mehr
Produktinformationen "Kunstharz-Verdünnung 6l (270351)"

Kunstharz-Verdünnung

Passend für diverse Schleppertypen

Weitere Informationen

Gebinde: 6 l Eimer

Beschreibung: Granit Kunstharzverdünner ist ein Kunstharz-Verdünner, bei dem aufgrund der langsamen Verdunstungszeit ein sehr guter Verlauf der Lackierung gewährleistet ist, ohne jedoch die Durchtrocknung oxidativ trocknender Lacke zu verzögern. Granit Kunstharzverdünner ist aufgrund seiner Zusammensetzung mit fast allen heute bekannten Anstrichstoffen wie luft- und ofentrocknenden Kunstharzlacken, Silberbronzen, Zinkstaubfarben, Bitumen und Asphaltlacken zu verarbeiten

Ausführung: Langsamflüchtiger Kunstharzverdünner für Kunstharz- und Ölfarben

Zusatzinformationen: Es ist darauf zu achten, dass entsprechend den Lackieranforderungen die Abmischung mit Granit Kunstharzverdünner erfolgt. Das Produkt entspricht in der Verdunstungszeit den heute allgemein eingesetzten KH-Verdünnern. Aus diesem Grund können die Abdunstungszeiten unverändert beibehalten werden. Granit Kunstharzverdünner entspricht den Erkenntnissen auf dem Lösemittelsektor und wird laufend mit den zum Einsatz kommenden Lacksystem überprüft.

Anwendungsbereich: Aufgrund der langsamen Flüchtigkeit wird Granit Kunstharzverdünner vorwiegend bei großflächigen Teilen wie z. B. Fahrzeuglackierungen eingesetzt. Außerdem eignet sich dieser Verdünner sehr gut für Streichlackierungen und Lackierungen im Tauchverfahren.

Gewicht: 4,88 kg

Weiterführende Links zu "Kunstharz-Verdünnung 6l (270351)"
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Kunstharz-Verdünnung 6l (270351)"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.

Zuletzt angesehen